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PATIENTENFAHRTEN

Wir sind zur Durchführung von Patientenfahrten im Taxen- und Mietwagenverkehr zugelassen und können, wenn ihrerseits alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Fahrkosten mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Lassen Sie sich nicht von Ihrer Krankenkasse vorschreiben, welches Taxiunternehmen Sie zu nehmen haben. Laut Rahmenvertrag, der zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Verbänden des Verkehrsgewerbes geschlossen wurde, hat der Fahrgast die freie Wahl des Taxiunternehmens, sofern das Taxiunternehmen für die Durchführung von Patientenfahrten zugelassen ist und die Fahrkosten laut Rahmenvertrag abrechnet.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die nötigen Anträge für die Kostenübernahme, durch Ihre Krankenkasse zu stellen.